SPD Gottmadingen

Altenpflegeheim, Sozialstation und Tagespflege unter einem Dach

Veröffentlicht am 28.02.2016 in Gemeindenachrichten

Die Gesellschafter des Altenpflegeheimes St. Hildegard und der Sozialstation West , die katholischen Kirchengemeinden von Gottmadingen ( mit Gailingen) und Hilzingen haben die Cura Caritas gGmbH gegründet. Bisher waren 11 Kirchengemeinden Träger der Sozialeinrichtungen. Durch die Schaffung der neuen 2 Kirchengemeinden hat sich auch die Zahl der Gesellschafter  geändert. Die Cura Caritas  ist eine gemeinnützige GmbH, ein sog. Non Profit Unternehmen, das wenn ein Gewinn entstehen soll, diesen nicht ausschüttet sondern für Investitionen verwendet.

Wir sprachen mit dem Geschäftsführer der Cura Caritas gGmbH über die neue Gesellschaft und ihre Arbeit und auch über Probleme.

Das Altenpflegeheim, das 1985. mit öffentlichen Mitteln (Land, politische Gemeinden und Kirchgemeinden) sowie Spenden erbaut und 2005 erweitert wurde, verfügt über 95 Betten.

 

Von den 95  Bewohner sind:

                   3   in  Pflegestufe 0

                 29  in   Pflegestufe 1          dabei stehen 61 Einzelzimmer und

                 46  in  Pflegestufe  2          und 17 Doppelzimmer zur Verfügung

                 16  in Pflegestufe   3

 

Die Pflegesätze pro Monat, d.h. für Pflegeleistung, für Unterkunft und Verpflegung sowie für Investitionskosten betragen

In Pflegestufe:

1    € 2 692, 78 bei max. Pflegekassenanteil € 1 064,00  bleibt ein € 1 628,78 Eigenanteil

 € 3 237,30 bei max. Pflegekassenanteil € 1 330,00  bleibt ein € 1 907,30 Eigenanteil

3   € 3 907,14  bei max. Pflegekassenanteil € 1 612,00  bleibt ein € 2 295,14 Eigenanteil

 

Dabei machen die Pflegeleistungen ca. 70 % der Gesamtkosten aus. Die Personalkosten machen auch ca. 80 % der Gesamtkosten aus. Die 100 Mitarbeiter, die im Pflegeheim arbeiten, werden nach dem Tarifvertrag der Deutschen Caritas bezahlt. Diese tarifliche Bezahlung – im Unterschied zu manchen privat betriebenen Heimen- und  angenehme Arbeitsbedingungen führen dazu, dass die Fluktuation sehr gering ist, obwohl die Schweiz mit wesentlich höheren Löhnen lockt, wie Herr Uecker betont Über 30% der Mitarbeiter seinen länger als 10 Jahre im St. Hildegard tätig.

Wie aus dem relativ hohen Eigenteil heraus zu vermuten ist, tragen die Bewohner bzw. ihre Familien einen hohen Beitrag. Der Landkreis prüft die Vermögensverhältnisse sehr genau, bevor er als Kostenträger leistet. Die durchschnittliche Rente von € 1 176 (Stand 2015) reicht nicht aus den Eigenanteil zu bezahlen.

 

Alle Plätze sind belegt. Eine Warteliste besteht ebenfalls. Bei kurzfristigem Bedarf kann es durchaus vorkommen, dass jemand vorübergehend in einem anderen Pflegeheim unterkommen muss. Die Belegung in den Doppelzimmern erfolgt nach den Prinzipien: was will der der Bewohner bzw. seine Angehörigen, was ist im Moment machbar und zumutbar. Die Einstufung in die Pflegestufe erfolgt durch den medizinischen Dienst  MDK (Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung). Hier ist die Frage erlaubt: wie schaffen es private Betreiber ( Marseille Kliniken) die nachweislich gute Gewinne einfahren, diese strengen Anforderungen zu erfüllen?.

Auf unsere Frage nach der Atmosphäre im Pflegeheim, weist der Chef des Hauses auf die gute Arbeit des Personals und auch auf den engagierten Betreuungsdienst von Haupt- und Nebenamtlichen hin. Filme, Musikdarbietungen, Vorträge  sowie die Begleitung in Rollstühlen, regelmäßige Gottesdienste der katholischen und evangelischen Geistlichen machen das Leben im Heim lebenswert. Das allgemein gelobte Essen (Dank dem Küchenchef Fischer und seinem Team) wird in Essgruppen eingenommen. Die Bewohner nehmen – so Herr Uecker – die Leistungen des Pflegeheimes dankbar an.

Die gesetzlichen Vorgaben der Pflegekassen sind anspruchsvoll. Die personelle und sachliche Ausstattung wird ohne Voranmeldung von den Pflegekassen überprüft. Über jeden Bewohner ist über jede Leistung eine Dokumentation anzufertigen, die viel Arbeit macht. Auch diese Dokumentationen werden überprüft.

Wie die diskutierten gesetzlichen Anforderungen ab 2019 in der Praxis umsetzen lassen ist noch nicht klar. Es wird angedacht, nur noch Einzelzimmer anzubieten, die höchstens 15 Personen in einer Wohneinheit wohnen lassen und auch für diese 15 Personen zu kochen. Inwieweit dies im St. Hildegard wirtschaftlich umgesetzt werden kann, muss noch geprüft werden. Sicher ist jedoch, dass ca. 17 Plätze weniger angeboten werden können.  Allein im Kreis Konstanz würden 800 Betten wegfallen.

Auf unsere Frage, worin die Motive für das Zusammenlegen der drei Einrichtungen (Pflegeheim, Sozialstation und Tagespflege St. Martin bestehen, war die klare Antwort: Ambulante und vollstationäre Pflege müssen Hand in Hand gehen, zumal die ambulante Pflege von den Pflegekassen stärker gefördert werden soll.

 

Dietrich Gläser und Georg Ruf sprachen mit Herrn Uecker

 

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