„Bundesminister Dobrindt schiebt die Gäubahn auf Abstellgleis,“ kritisiert der SPD-Kreisvorsitzende, Tobias Volz den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans, der diese Woche öffentlich vorgestellt wurde. Die SPD-Kreistagsfraktion werde daher in der nächsten Sitzung einen Resolutionsentwurf in den Kreistag einbringen. Darin soll der Kreistag seine Forderung nach einem zweiten Gleis auf der Bahnlinie nach Stuttgart erneut Nachdruck verleihen.
Der zweigleisige Ausbau der Gäubahn wird im Planentwurf nur noch in der Rubrik „Maßnahmen des potentiellen Bedarfs, die in den Weiteren oder Vordringlichen Bedarf aufrücken können“, gelistet. Für die Sozialdemokraten Tobias Volz und Hans-Peter Storz drohe daher „das vorläufige Ende des zweigleisigen Ausbaus der Gäubahn, bevor er überhaupt begonnen hat.“
Geht es nach der SPD-Fraktion, wird der Kreistag am Montag, den 21. März, die Forderung beschließen, die Gäubahn in den vordringlichen Bedarf aufzunehmen. Gleichzeitig soll die Landesregierung und der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn für Baden-Württemberg um Unterstützung gebeten werden.
Das Bundesverkehrsministerium führt ein öffentliches Anhörungsverfahren zum Entwurf des Plans durch. Vom 21. März bis zum 2. Mai 2016 sind Anregungen und Stellungsnahmen zum Planentwurf möglich.Die SPD fordert Kommunen, Verbände und alle Bürger in der Region auf, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Das Anhörungsverfahren findet online unter der Adresse http://www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrspolitik/Verkehrsinfrastruktur/Bundesverkehrswegeplan2030/bundesverkehrswegeplan2030_node.html statt.
Auch die neue Landesregierung müsse Konsequenzen aus dem Entwurf des Plans ziehen, sagte Hans-Peter Storz. Weder die Elektrifizierung der Hochrhein-Bahn noch der Ausbau der Bodensee-Gürtelbahn sei im Bundesverkehrswegeplan enthalten. Das Stuttgarter Verkehrsministerium müsse nun den „Plan B“ vorlegen und zeigen, wie sie den wichtigen Bahnausbau voranbringen werde.
Der Bundesverkehrswegeplan benennt die wichtigsten Verkehrsinvestitionen für die nächsten 15 Jahre. Auf dieser Grundlage werden konkrete Ausbaugesetze und Investitionsprogramme erarbeitet und vom Bundestag beschlossen. Der Bundesverkehrswegeplan ordnet die Investitionen nach Dringlichkeit an. Nur eine Einstufung in die Kategorie des „Vordringlichen Bedarfs“ mache den Baubeginn einer Maßnahme in den nächsten Jahren realistisch, erläutert Hans-Peter Storz.