SPD Gottmadingen

Grenze für Mieterhöhungen kommt

Veröffentlicht am 04.03.2015 in Landespolitik

Minister Peter Friedrich: Vorbereitung für Mietpreisbremse

Eine Rechtsverordnung der Landesregierung wird den Anstieg der Mieten in Konstanz, Singen, Radolfzell und Rielasingen-Worblingen begrenzen, berichtet der Landtagsabgeordnete Hans-Peter Storz (SPD). In diesen Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt soll der Mietpreisanstieg gedeckelt werden: Innerhalb von drei Jahren darf im bestehenden Mietverhältnis die Miete künftig nicht mehr als 15 Prozent steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze beträgt derzeit noch 20 Prozent. Außerdem dürfen Eigentümer nur die ortsübliche Miete verlangen, wie sie auch für vergleichbare Wohnungen bezahlt werde.

Hans-Peter Storz begrüßt die von Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid vorgelegte Verordnung: „Der knappe Wohnungsmarkt treibt die Preise in die Höhe. Immer mehr Familien wissen nicht, wie sie steigende Mieten bezahlen können.“ Die abgesenkte Kappungsgrenze verringere die Dynamik der Preisspirale in den Städten.

Die Rechtsgrundlage für diese Verordnung hatte noch die Bundestagsmehrheit von CDU und FDP vor der letzten Bundestagswahl geschaffen, sagt Storz. Der Bund hatte die Länder ermächtigt, in Gebieten mit gefährdeter Wohnraumversorgung die Kappungsgrenze zu senken. Allerdings müssen diese Gebiete mit Hilfe nachvollziehbarer Kriterien festgelegt werden. Dies habe das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft gemeinsam mit dem Statistischen Landesamt in den vergangenen Monaten getan und somit eine rechtssichere Datenbasis geschaffen, berichtet Storz aus den Arbeiten an der Verordnung. So gelte sie nur in Städten und Gemeinden, in denen Wohnungsmangel herrsche und die Mietsteigerungen überdurchschnittlich hoch ausfallen. Außerdem werde berücksichtig, ob Mieter einen überproportionalen Anteil ihres Nettoeinkommens für die Miete ausgeben müssen. Nicht nur Konstanz, auch Singen, Radolfzell und Rielasingen-Worblingen erfüllen diese Kriterien eindeutig, sagt der Abgeordnete, der mehrfach gegenüber der Regierung auf einen zügigen Erlass der Regelung gedrängt hatte.

Bis die Verordnung in Kraft trete, dauere es noch etwa sechs Wochen, erläutert Storz das weitere Verfahren. Zunächst erhalten die betroffenen Gemeinden, die kommunalen Landesverbände sowie andere Interessensgruppen Gelegenheit, zum Entwurf Stellung zu nehmen. Die Regierung plane, die Verordnung noch im zweiten Quartal 2015 in Kraft zu setzen, so Storz.

„Mit dieser Datengrundlage kann Baden-Württemberg die vom Bund geplante Mietpreisbremse schnell umsetzen“, weist Bundesrats- und Europaminister Peter Friedrich auf eine weitere Entlastung für Mieter hin, die demnächst wirksam werde. Die Mietpreisbremse werde vor allem in der Stadt Konstanz dringend benötigt. Werde ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, dürfe die Miete maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Preis liegen, fasst Friedrich den Kern der Regelung zusammen, auf den sich CDU und SPD in Berlin geeinigt haben. Damit die Mietpreisbremse in Kraft tritt, wird ebenfalls eine Landesverordnung benötigt. „Als Konstanzer Bürger kenne ich den wohnungspolitischen Handlungsbedarf gut und setze mich innerhalb der Landesregierung dafür ein,“ sagt Friedrich.

 

 

Homepage Hans-Peter Storz, SPD-Landtagsabgeordneter für Singen, Hegau, Stockach

Termine der SPD Gottmadingen

Termine:

02.04.2024, 15:00 Uhr SPD-Landtagsfraktion

09.04.2024, 15:00 Uhr SPD-Landtagsfraktion

16.04.2024, 15:00 Uhr SPD-Landtagsfraktion

Alle Termine

Jetzt Mitglied werden

Jetzt Mitglied werden

Online spenden

Online spenden

Jetzt Mitglied werden

Jetzt Mitglied werden

Online spenden

Online spenden